BSC PREUßEN 07

Blankenfelde-Mahlow e.V.

Hier findet Ihr unsere Spieler der D-Junioren.

Im Kleinfeld gibt es keine festen Positionen.
Jeder kann im Tor stehen, im Angriff Tore erzielen oder in der Abwehr den Torwart unterstützen.
Demzufolge findet Ihr bei den Bildern keine Positionsreihenfolge, ähnlich wie es bei unseren 1. Herren aufgeführt ist.

Ganz wichtig!
Bei minderjährigen Vereinsmitgliedern ist besonders darauf zu achten,
dass die jeweiligen personensorgeberechtigte Personen (in den meisten Fällen die Eltern) die DSGVO des Vereins schriftlich zugestimmt haben.
Es kann dadurch passieren, dass nicht alle Spieler bzw. ganze Mannschaften aufgelistet werden dürfen!

Informationen zu dem Umgang mit Fotos in Vereinen findet Ihr zum Beispiel bei:
Fachverband Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit Brandenburg e. V. und auch beim Dr-Datenschutz.de

Grundlegendes zur Veröffentlichung von Bildern und Videos
bei minderjährigen Mitgliedern im Verein

Das Wort Datenschutz ist für viele zu einem Unwort in den letzten Jahren geworden.
Gerade in vielen kleinen Vereinen herrscht in Richtung DSGVO auch heute noch große Verunsicherung.

Wir hier im Verein haben das große Glück, dass wir viele Mitglieder, Ansprechpartner und Kooperationspartner haben, die uns bei der Umsetzung der DSGVO hervorragend unterstützen.

Der Gewinn an Wissen und Kompetenz, welcher durch die Zusammenarbeit mit unseren herausragenden und hochqualifizierten Trainern sowie unseren Mitgliedern, welche über eine Ausbildung im Kinderschutzbund verfügen, entsteht, ist von unschätzbarem Wert. Zudem partizipieren wir von der Expertise eines IT-Systemadministrators, welcher auf eine mehr als 25-jährige Berufserfahrung zurückblickt und ein profundes Wissen auch im Bereich der DSGVO aufweist.

Sollte dennoch mal eine Frage offen sein, haben wir Zugriff auf viele Plattformen wie dem Landessportbund Brandenburg und dem Landesjugendring Brandenburg e.V.

Wieso bist Du auf dieser Seite des Vereins gelandet?

Auf dieser Webseite landet Ihr nur, wenn alle personensorgeberechtigten Personen (in den meisten Fällen die Eltern) dem Verein schriftlich ihre Zustimmung zur DSGVO erteilt haben. Und nur dann dürfen Fotos oder Videos veröffentlicht werden.

Als Verein sind wir dazu verpflichtet, euch zu informieren. Das steht so in Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe f) DSGVO. Der Verein muss dabei die Informationspflichten aus Artikel 13 DSGVO erfüllen.

Sobald dies erfolgt ist, werden auch unsere minderjährigen Mitglieder hier aufgeführt. Solltest Du Fragen oder Anmerkungen zu diesem Thema haben, kannst Du uns gerne kontaktieren – wir stehen Dir gerne mit Rat & Tat zur Seite.

 

Grundlegendes zur Veröffentlichung von Bildern und Videos
bei minderjährigen Mitgliedern im Verein

Das Wort Datenschutz ist für viele zu einem Unwort in den letzten Jahren geworden.
Gerade in vielen kleinen Vereinen herrscht in Richtung DSGVO auch heute noch große Verunsicherung.

Wir hier im Verein haben das große Glück, dass wir viele Mitglieder, Ansprechpartner und Kooperationspartner haben, die uns bei der Umsetzung der DSGVO hervorragend unterstützen.

Der Gewinn an Wissen und Kompetenz, welcher durch die Zusammenarbeit mit unseren herausragenden und hochqualifizierten Trainern sowie unseren Mitgliedern, welche über eine Ausbildung im Kinderschutzbund verfügen, entsteht, ist von unschätzbarem Wert. Zudem partizipieren wir von der Expertise eines IT-Systemadministrators, welcher auf eine mehr als 25-jährige Berufserfahrung zurückblickt und ein profundes Wissen auch im Bereich der DSGVO aufweist.

Sollte dennoch mal eine Frage offen sein, haben wir Zugriff auf viele Plattformen wie dem Landessportbund Brandenburg und dem Landesjugendring Brandenburg e.V.

Wieso bist Du auf dieser Seite des Vereins gelandet?

Auf dieser Webseite landet Ihr nur, wenn alle personensorgeberechtigten Personen (in den meisten Fällen die Eltern) dem Verein schriftlich ihre Zustimmung zur DSGVO erteilt haben. Und nur dann dürfen Fotos oder Videos veröffentlicht werden.

Als Verein sind wir dazu verpflichtet, euch zu informieren. Das steht so in Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe f) DSGVO. Der Verein muss dabei die Informationspflichten aus Artikel 13 DSGVO erfüllen.

Sobald dies erfolgt ist, werden auch unsere minderjährigen Mitglieder hier aufgeführt. Solltest Du Fragen oder Anmerkungen zu diesem Thema haben, kannst Du uns gerne kontaktieren – wir stehen Dir gerne mit Rat & Tat zur Seite.